Wien geht mit Klimagesetz in Vorlage
/in Pressemeldungen /Klarer und verbindlicher Rahmen für den Weg zur Wiener Klimaneutralität 2040
2024 war das mit Abstand heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen mit einem neuen Rekord an Tropennächten in Wien, in denen die Temperatur nicht mehr unter 20 Grad Celsius abgesunken ist. Dazu Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen und Hagel – in Abwechslung mit langen Dürreperioden.
All das zeigt: Es gilt, angesichts der Klimakrise keine Zeit zu verlieren, sondern rasch und effektiv zu reagieren. Das Ziel, das sich die Stadt Wien dabei gesetzt hat: Die Klimaneutralität bis 2040.
Start der Begutachtungsfrist
Um dies erreichen zu können, hat die Wiener Stadtregierung gleich nach ihrem Amtsantritt einen umfassenden Klimafahrplan beschlossen und mit dessen Umsetzung begonnen. Jetzt bekommen diese Ziele und Maßnahmen einen rechtlich verbindlichen Rahmen: Mit dem Wiener Klimagesetz, das Mitte September in Begutachtung geht.
„Damit legt die Stadt Wien als erstes Bundesland in Österreich einen rechtlich verbindlichen Rahmen für Wiens Klimaziele fest.“, sagt Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. Es verankere das Wiener Modell eines sozial gerechten Klimaschutzes mit effektiven Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung. Klar sei aber auch, „dass das Wiener Klimagesetz das dringend notwendige Bundes-Klimagesetz nicht ersetzen kann“, betont Czernohorszky. „2024 war das heißeste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen und trotz dieses klaren Alarmzeichens hat Österreich seit 1.350 Tagen kein Klimaschutzgesetz. 1.350 Tage der Uneinigkeit der schwarzgrünen Bundesregierung, die uns im Kampf gegen die Auswirkungen der Klimakrise fehlen werden“.
„Das Ziel, Wien bis 2040 klimaneutral zu transformieren ist ein Kraftakt. Das ist die Realität. Die Versäumnisse der Bundesregierung erzeugen extreme Verunsicherung speziell bei den Unternehmer*innen. Das ist ein Grund, warum wir hier in Vorlage gehen. Wir haben die Verantwortung diese und die nächste Generation in eine bessere Zukunft zu führen. Das Wiener Klimagesetz spannt den übergeordneten Rahmen für die zahlreichen klimapolitischen Instrumente der Stadt wie etwa den Wiener Klimafahrplan, oder den Klimabudget-Prozess. Mit den im Gesetzesentwurf neu geschaffenen Klima-Allianzen ermöglichen wir Kooperationen mit Akteuren, um gemeinsam Klimamaßnahmen wirksam umzusetzen. Das Gesetz schafft Planungs- und Rechtssicherheit. Damit stärken und festigen wir den Wirtschafts- und Innovationsstandort Wien.“ sagt NEOS Wien Energie- und Klimasprecher Stefan Gara.
Die 3 Ks der Stadt Wien
Das Wiener Klimagesetz verankert das Ziel der Klimaneutralität und die klimaneutrale Verwaltung bis 2040 und baut auf den 3 Ks der Stadt Wien auf: Klimaschutz, Klimaanpassung und Kreislaufwirtschaft.
Gleichzeitig wird aber auch die soziale Ausgestaltung der Maßnahmen und das gemeinsame Zusammenwirken aller Beteiligten in den Vordergrund gestellt. In diesem Sinne werden auch Bewusstseinsbildung und das Zusammenwirken von Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Gebietskörperschaften betont.
Steuerung und Umsetzung
Das Wiener Klimagesetz startet nicht bei null – sondern bildet einen klaren und verpflichtenden Rahmen für ein großes Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die seitens der Stadt bereits gesetzt wurden: Sei es der Klimafahrplan, dessen Umsetzungsstrategien und Maßnahmen – oder auch das Klimabudget. „Wien tut schon sehr viel, um seine Klimaziele zu erreichen. Mit dem Klimagesetz verankern wir bestehende und neue Instrumente, um Maßnahmen noch gezielter umzusetzen. Wir zeigen so, wie ernst wir unsere Vorreiter-Rolle in Sachen Klima nehmen.“, sagt Andreas Januskovecz, Bereichsleiter für Klimaangelegenheiten der Stadt Wien.
Koordiniert wird die Umsetzung des Wiener Klimagesetzes von drei Einheiten:
- der Steuerungsgruppe – Klimaangelegenheiten, die unter dem Vorsitz von Bürgermeister Michael Ludwig aus allen amtsführenden Stadträt*innen besteht.
- dem Klimarat, der die Steuerungsgruppe berät
- der magistratsübergreifenden Koordinierungsstelle – Klimaangelegenheiten
Dragana Damjanovic, Wiener Klimarat-Vorsitzende des Advisory Boards Wissenschaft und Universitätsprofessorin, betont: „Das Wiener Klimagesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur klimaneutralen Stadt. Es ist ein Governance-Gesetz, mit dem sich die Stadt Wien einen Rahmen und eine Struktur setzt, wie dieses Ziel bis 2040 schrittweise zu realisieren ist. Der Klimarat wird gesetzlich verankert und damit auch die Position der Wissenschaft in diesem Prozess gestärkt. Das begrüße ich als Vorsitzende des Advisory Boards Wissenschaft.“
Erreicht werden soll die Klimaneutralität 2040 durch folgende Instrumente und Maßnahmen:
- Klimafahrplan, der mindestens alle 5 Jahre fortgeschrieben wird
- Klimabudget, das seit 2020 einen Überblick über die priorisierten Klimamaßnahmen der Stadt bietet. Das Klimabudget bewertet Maßnahmen nach Klimakriterien und ordnet Verantwortungen und Klimaziele zu
- Klimacheck für Gesetze und Verordnungen
- Klimacheck für Bauvorhaben der Stadt Wien
- Klima-Allianzen, also Kooperationen der Stadt Wien mit in Wien tätigen Unternehmen, juristischen Personen, Institutionen oder Organisationen.
Beteiligung und Rechtsschutz
Weitere wichtige Elemente des Wiener Klimagesetzes sind Öffentlichkeitsbeteiligung und Rechtsschutz. So ist beispielsweise eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Wiener Umweltanwaltschaft bei der Fortschreibung des Klimafahrplans verpflichtend. Weiters können Personen mit Wohnsitz in Wien und Umweltorganisationen auch einen begründeten Antrag auf Fortschreibung des Klimafahrplanes stellen, wenn die Frist von 5 Jahren überschritten werden sollte.
Das Wiener Klimagesetz wurde von den Expert*innen der Wiener Politik und Verwaltung unter Einbeziehung von externen Expert*innen (Klimarat, insbesondere mit dem Advisory Board) erarbeitet.