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Zunehmende Vermüllung: Verbot der Altkleidersammelcontainer auf öffentlichem Grund

1. Juni 2026/in Pressemeldungen /
Öffentlichen Raum als kostbares Gut schützen – sinnvolle Wiederverwertung von Altkleidern statt Verschmutzung auf Gehsteigen und Straßen

Mit einer Novelle des Gebrauchsabgabengesetzes steht das Verbot von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung. Mit dieser Maßnahme will die Stadt Wien die zunehmende Vermüllung auf Gehsteigen und Straßen reduzieren. Denn diese hat in den letzten Jahren merklich zugenommen, das Bild ist in allen Bezirken bekannt: Aus Altkleidercontainern privater Unternehmen herausgerissene Kleider, die wild verstreut rund um die Container auf den Gehsteigen liegen.

Laufend werden Container illegal geöffnet bzw. aufgebrochen und die offenkundig brauchbaren Kleidungsstücke entnommen. Der weniger interessante Rest wird oft neben den Containern einfach liegen lassen, achtlos auf Gehsteige und Straßen geworfen. Die Ware ist dann ebenfalls kaputt und Abfall und demotiviert jene, die ihre Altkleider ordnungsgemäß abgegeben haben. Es kommt nicht nur zur Verunreinigung durch die Textilien selbst auf den Gehsteigen, auch Ungeziefer und weiterer Vermüllung rund um die Container ist damit Tür und Tor geöffnet, Schmutz zieht bekanntlich Schmutz an.

Die Beschwerden nehmen aus allen Bezirken laufend zu, über die „Sag‘s Wien App“ wurden im Vorjahr fast 800 und heuer bereits über 340 übermittelt. Die MA 48 muss mehrfach täglich ausrücken, um herumliegende Altkleidung einzusammeln und zu entsorgen. Sie hat alleine im März 2026 ganze 1257 Fälle von Verunreinigungen dokumentiert. Die privaten Betreiber der Container wurden immer wieder aufgefordert, diese Missstände zu beseitigen und für Sauberkeit im Umfeld ihrer Container zu sorgen. „Bedauerlicherweise waren diese Bemühungen erfolglos, die Betreiber bekommen dieses Problem nicht in den Griff und lagern die Probleme und Kosten an die Öffentlichkeit aus. Der öffentliche Raum in unserer Stadt ist ein kostbares Gut, mit dem wir sorgsam umgehen. Und daher sind nun weitere Maßnahmen nötig. Wir werden das Aufstellen dieser Altkleidercontainer auf öffentlichem Grund künftig verbieten. Es gibt eine Vielzahl anderer Möglichkeiten, Altkleider zu entsorgen bzw. einer sinnvollen Weiter- bzw. Wiederverwertung zuzuführen. Es gibt kein generelles Sammlungsverbot für Alttextilien, auf Privatgrund ist dies weiterhin möglich“, erläutert die für den öffentlichen Raum zuständige Planungsstadträtin Ulli Sima. Aktuell sind in Wien 2.280 Altkleidersammelcontainer auf öffentlichem Grund – meist im Umfeld von Altstoffsammelinseln – durch die MA 46 bewilligt.

Verbot der Altkleidercontainer im öffentlichen Raum ab 1.1.2027

Rechtliche Grundlage für ein Verbot ist eine Änderung des Wiener Gebrauchsabgabegesetzes, das heute auf der Tagesordnung im Wiener Landtag steht. Zudem braucht es noch eine ortspolizeiliche Verordnung des Magistrats zur Behebung des Missstandes. Das Verbot soll mit 1.1.2027 in Kraft treten. Es betrifft explizit die Aufstellung von Altkleidersammelcontainern auf öffentlichem Grund, das Sammeln von Altkleidern per se bleibt grundsätzlich erlaubt. Mit der Entfernung der Container im öffentlichen Raum wird eine massive Reduktion der Verschmutzung erwartet.

Alternativen auf Mistplätzen und Secondhand-Shops sowie auf Internetplattformen

„Ein gutes Leben in unserer Stadt hat sehr viel mit Wertschätzung zu tun – mit Wertschätzung füreinander, aber auch für unsere Umwelt: Deshalb setzen wir als Stadt Wien auf Kreislaufwirtschaft, auf lokale Wertschöpfung und ReUse“, betont Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Wir unterstützen die Verwertung von Altkleidern und bieten schon seit langem die Abgabe auf den Wiener Mistplätzen, wo Altkleider-Sammelcontainer zur Verfügung stehen. Die abgegebene Kleidung wird sortiert und schöne Ware im 48er-Tandler in Margareten sowie in der Donaustadt weiterverkauft!“

Alternativ kann bei Annahmestellen karitativer Organisationen, wie der Volkshilfe oder der Caritas, nicht mehr benötigte Kleidung weiterhin abgegeben werden, auf privatem Grund können auch weiterhin Container aufgestellt werden.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Plattformen zum Kleidertausch, auch einige Modeketten bieten bereits eigene Secondhand-Plattformen an und nehmen gebrauchte Kleider auch in den Shops zurück.

Nur qualitativ hochwertige Ware eignet sich für lokales ReUse

Voraussetzung für eine Wiederverwendung von gebrauchten Kleidungsstücken ist, dass nur qualitativ hochwertige Ware abgegeben wird, die auch Abnehmer*innen findet.

Durch die Flut an Fast-Fashion bzw. Ultra-Fast Fashion ist diese Qualität nicht immer gegeben. Die Folge: Zahlreiche Kleidungsstücke können in Österreich und Europa nicht weiter- bzw. wiederverwendet werden. „Daher ist die oberste Prämisse: nur jene Kleidungsstücke weiterzugeben, worüber sich auch Freunde oder Familienmitglieder freuen würden. Bitte daher keine verunreinigten, verschlissenen, reparaturbedürftigen Textilien bzw. Kleidungsstücke abgeben. Diese bitte im Restmüll entsorgen“, so der Klimastadtrat.

Die lange Reise der Altkleider

Erst kürzlich hat eine Greenpeace Recherche ergeben, wie weit die gesammelten Altkleider oft reisen und nur ein geringer Anteil tatsächlich wiederverwendet wird. Ein Teil landet laut der Studie – nach langen Reisen um den halben Erdball – schließlich häufig auf Müllhalden anstatt in den Kleiderkästen anderer Menschen.

Aufgrund der immer schlechteren Qualität der Sammelware kommt es am europäischen Markt auch zu einem massiven Preisverfall. Großabnehmer*innen und Sortieranlagen in Europa verlieren ihre Absatzmärkte und führten in jüngster Zeit auch zu Konkursen bereits etablierter Sortierer in Europa. Da das Geschäftsmodell mit den Altkleidern zusammenzubrechen droht, muss umgedacht werden.

Alttextilien und Kreislaufwirtschaft

Mit den neuen Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie werden sich die Rahmenbedingungen für die Textilbewirtschaftung in Europa schon bald verändern. Im Wege der erweiterten Herstellerverantwortung soll die Sammlung und Verwertung aller Textilabfälle (zukünftig auch nicht wiederverwendbarer Altkleider) spätestens ab 2028 neu aufgestellt und finanziert werden. In weiterer Folge sollen auch entsprechende Behandlungskapazitäten in der EU entstehen, um alle Alttextilien einer Wiederverwendung oder einem Recycling zuführen zu können.

rk-Fotoservice: https://presse.wien.gv.at/

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