Betriebliche Sanierungsoffensive des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus gestartet

Am 18. Juni ist die UFI-Sanierungsoffensive (Umwelt Förderung im Inland) für Betriebe des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus gestartet. Online-Einreichungen für Fördermaßnahmen können ab sofort unter hier vorgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert wird weiterhin die Übererfüllung des OIB-Standards bzw. die Halbierung des Heizwärmebedarfs von bestehenden Gebäuden die älter als 20 Jahre sind.
  • Die Förderung von Einzelbaumaßnahmen (Fenster, Türen, Geschossdecken) als Pauschale im Nachhinein wird fortgesetzt.
  • Im Zuge einer umfassenden thermischen Sanierung mitgefördert wird die Installation einer gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlage ab 5 kW Peak-Leistung.
  • Für die Umstellung fossiler Heizanlagen auf klimafreundliche Wärmeversorger (z.B. Holzheizungen oder Wärmepumpen) im Zuge umfassender thermischer Sanierungen wird ein Bonus ausbezahlt.
  • Die Förderung von extensiven Dachbegrünungen (und hinterlüfteten Fassaden) wird ermöglicht.
  • Die Einbeziehung von hinterlüfteten Fassaden bei der Abrechnung wird vereinfacht.

Umfassende thermische Sanierung von Betriebsgebäuden

Im Rahmen der betrieblichen Sanierungsoffensive werden weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden gefördert. Hierfür muss das Objekt älter als 20 Jahre sein.

Gefördert wird u.a. die Dämmung von Außenwänden, Geschossdecken und Dächern sowie die Sanierung bzw. der Tausch der Fenster und Außentüren. Die Förderungshöhe orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität (OIB-Übererfüllung: 30 Prozent; HWB-Halbierung: bis zu 15% der förderungsfähigen Kosten.)

Zusätzlich kann auch die Installation einer gebäudeintegrierten Photovoltaik-Anlage mit einem pauschalen Fördersatz von bis zu 375 Euro/kWpeak gefördert werden. Für die Umstellung einer fossilen Heizungsanlage auf ein klimafreundliches Heizsystem gibt es einen Bonus in der Höhe von 5.000 Euro.

Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen stellen ihren Förderungsantrag direkt online bei der KPC. Der Antrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung eingelangt sein. 

Pauschale Förderung für Einzelmaßnahmen nach Umsetzung

Bestehen bleibt auch das Förderungsangebot für Einzelmaßnahmen (Fenster- und Türentausch, die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches). Hier wird die Förderung unverändert als Pauschale abhängig von der Fläche der sanierten Bauteile (Euro/m²) ermittelt. Die Antragstellung für Einzelmaßnahmen ist bis zu sechs Monate nach Umsetzung der Maßnahmen möglich.

Für eine Online-Einreichung sind lediglich erforderlich:

  • das Formular Rechnungszusammenstellung,
  • die Rechnungskopien für die getätigten Maßnahmen sowie
  • eine Kopie des Lichtbildausweises

Berechtigt zur Antragstellung sind alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen.

Alle Details zur Sanierungsoffensive für Betriebe 2019 finden Sie hier: